Tips
Angebote einholen, sich für die optimale
Anlage entscheiden, Auftrag erteilen, wenn nötig Finanzierung sichern.
Mit Energieversorger abklären ob Anlage gebaut werden kann. Letzteres
übernimmt eigentlich der Installateur.
Nachdem die Anlage auf dem Dach montiert
und angeschlossen ist beginnt die eigentlich Schreibarbeit für den
Besitzer der Anlage.
1. Anmeldung Finanzamt
Die Aufnahme der unternehmerischen
Tätigkeit zeigen Sie bitte bei Ihrem Finanzamt an. Dazu benötigen Sie
ein Anzeigeformular (gibts im Internet beim Finanzamt), das Sie am
besten mit der ersten Umsatzsteuervoranmeldung, in der Sie die
Erstattung der Ihnen in Rechnung gestellten Umsatzsteuer geltend
machen, beim Finanzamt einreichen. Fügen Sie auf alle Fälle eine Kopie
der Rechnung hinzu.
2. Steuerliche Erfassung
Sie erhalten vom Finanzamt einen
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Hier müssen Sie allgemeine
Angaben wie Wohnort, Familienstand, Kinder, Standort der Anlage,
Bankverbindung, zu erwartende Zahlungen vom Enegieunternehmen und
Kleinunternehmerregelung machen.
3. Energieversorger
2-4 Wochen nach Inbetriebnahme sollte ein
Mitarbeiter des Energieversorgers kommen, die Anlage in Augenschein
nehmen und den Zähler verplomben. Dieser Mitarbeiter übergibt Ihnen den
Einspeisevertrag. Wenn Sie vom Finanzamt die Steuernummer erhalten
haben, sollten Sie diesen unterschrieben an den Energieversorger
zurückschicken. Für diese Aktion bekommen SIe natürlich eine Rechnung.
Bei mir ca. 120,-- Euro.
Kurze Zeit später erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Einspeisevergütung.
4. Versicherung
Kleinanlagen sind für ca. 50 Euro pro Jahr
versicherbar.
5. Die MwSt.
der Anschlussrechnung können Sie schon mal
mit der nächsten Umsatzsteuervoranmeldung angeben.
6. Umsatzsteuervoranmeldung
muss auch durchgeführt werden wenn sie
noch keine Einspeisevergütung vom Energieversorger erhalten haben.
7. Am Jahresende
muss eine EÜR und eine
Umsatzsteuerjahresmeldung dem Finanzamt vorgelegt werden. Auch hierfür
gibt es Formblätter. Sie können die Anlage 20 Jahre abschreiben.
Jährlich 5% vom Kaufpreis. Installationsjahr natürlich nur den
entsprechenden Anteil.